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   BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95   

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BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,4067)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1995 - 4 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,4067)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1995 - 4 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,4067)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Für die Neubemessung der Gesamtstrafe weist der Senat auf die Anforderungen hin, die an deren Begründung zu stellen sind (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 8).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Zwar besteht zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung keine notwendige Abhängigkeit (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Es kann hier aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer die Bemessung der Strafen und die Anordnung der Maßregel in einem untrennbaren Zusammenhang gesehen hat (vgl. BGHSt 7, 101, 103 f. - JZ 1955, 384 mit Anm. Würtenberger; BGH NJW 1980, 1055, 1056 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH NStZ 1983, 71; BGH bei Holtz MDR 1989, 682; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; Hennke GA 1956, 41).
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Die neu entscheidende Strafkammer wird zu beachten haben, daß zwar auch rasch aufeinanderfolgende Taten, selbst wenn sie auf einheitlichen Entschluß beruhen, die Voraussetzung des § 66 Abs. 2 StGB erfüllen können, daß jedoch in einem solchen Falle die Prüfung, ob die Straftaten auf einen eingewurzelten Hang des Täters zurückzuführen sind, besonderer Sorgfalt bedarf (BGHSt 3, 169, 170).
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Für die Neubemessung der Gesamtstrafe weist der Senat auf die Anforderungen hin, die an deren Begründung zu stellen sind (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 8).
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Es kann hier aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer die Bemessung der Strafen und die Anordnung der Maßregel in einem untrennbaren Zusammenhang gesehen hat (vgl. BGHSt 7, 101, 103 f. - JZ 1955, 384 mit Anm. Würtenberger; BGH NJW 1980, 1055, 1056 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH NStZ 1983, 71; BGH bei Holtz MDR 1989, 682; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; Hennke GA 1956, 41).
  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Da es sich hierbei um die Einsatzstrafe handelt und alle abgeurteilten Taten in einem engen inneren Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1995 - 1 StR 117/95), hebt der Senat auch die übrigen Einzelstrafen auf.
  • BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86

    Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Da es dem Angeklagten somit nicht auf die Behältnisse, sondern ausschließlich auf deren vermuteten Inhalt ankam, liegt lediglich der Versuch eines schweren Raubes vor (vgl. BGH StV 1983, 460; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 249 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Es kann hier aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer die Bemessung der Strafen und die Anordnung der Maßregel in einem untrennbaren Zusammenhang gesehen hat (vgl. BGHSt 7, 101, 103 f. - JZ 1955, 384 mit Anm. Würtenberger; BGH NJW 1980, 1055, 1056 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH NStZ 1983, 71; BGH bei Holtz MDR 1989, 682; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; Hennke GA 1956, 41).
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
    Es kann hier aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer die Bemessung der Strafen und die Anordnung der Maßregel in einem untrennbaren Zusammenhang gesehen hat (vgl. BGHSt 7, 101, 103 f. - JZ 1955, 384 mit Anm. Würtenberger; BGH NJW 1980, 1055, 1056 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH NStZ 1983, 71; BGH bei Holtz MDR 1989, 682; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; Hennke GA 1956, 41).
  • BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83

    Versuchter Raub bei Wegwerfen einer entwendeten Tasche, in der sich keine "Beute"

  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 600/82

    Verhängung von Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

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